Fluggepäck
Februar 27, 2008
„Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bordpersonal begrüßt Sie herzlich an Bord der Boeing XYZ auf dem Flug von Deutschland nach Japan…“
Bevor ihr diesen oder einen ähnlichen Satz hören werdet, müsst ihr zuerst mal in euer Flugzeug kommen. Besonders wichtig an dieser Stelle ist natürlich euer Fluggepäck. Ich möchte an dieser Stelle noch keine Checkliste erstellen, was ihr unbedingt einpacken müsst (das kommt später), sondern lieber erstmal auf die allgemeinen Richtlinien der Fluggesellschaften eingehen.
Grundsätzlich unterscheidet man immer in Handgepäck und aufgegebenes Gepäck. Für gewöhnlich darf jeder Passagier jeweils ein Gepäckstück aufgeben und eines als Handgepäck bei sich haben. Dabei gibt es jeweils verschiedene Richtlinien, die allerdings von den Fluggesellschaften teilweise unterschiedlich gehandhabt werden.
Normalerweise darf Handgepäck zwischen 6 und 8 kg wiegen und maximale Abmessungen von 55×40x20 cm haben, damit es in die oberen Gepäckfächer passt. In der Econonomy-class darf man normalerweise ein Gepäckstück mitnehmen, in Business- oder First Class sind auch zwei Taschen erlaubt. Ich habe auch schon erlebt, dass das Gewicht des Handgepäcks nicht kontrolliert wurde, sondern man lediglich in der Lage sein musste, die Tasche ohne fremde Hilfe in das Gepäckfach zu heben.
Was man letztendlich mitnimmt, ist jedem selbst überlassen. Allerdings sind bestimmte Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden, verboten. Das sind z.B. Feuerzeuge oder Feuerzeugbenzin, Streichhölzer, Gaspatronen, Feuerwerkskörper, Insektenspray oder Tränengas. Außerdem sind spitze Gegenstände, wie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Werkzeuge oder Besteck verboten. Spritzbesteck darf nur mitgeführt werden, wenn es medizinisch notwendig ist.
Jacken oder Mäntel muss man nicht in die Tasche stopfen, sondern darf sie gesondert mitnehmen. Außerdem dürfen Schirm, Kamera und orthopädische Hilfen (Rollstuhl, Gehhilfen, etc.) zusätzlich mit an Bord genommen werden.
Beim aufgegebenen Gepäck hat man weniger Beschränkungen. Zwar ist das Einführen bestimmter Gegenstände nach Japan verboten oder beschränkt, wie ihr auch in meinem Blog vom 23. Februar lesen könnt, aber abgesehen davon gelten keine weiteren Beschränkungen.
In der Economy-Class beträgt das Höchstgewicht 20 kg, in der Business-Class 30 kg und in der Ersten Klasse sogar 40 kg. Wie groß das Gepäck dabei ist, spielt keine Rolle. Der Frachtraum ist schließlich groß genug und es besteht keine Gefahr, dass der Koffer jemandem auf den Kopf fallen kann. ^.~ Als Richtlinie sollte aber ein Gewicht von 32 kg pro Koffer/Tasche nicht überschritten werden. Denkt an die armen Leute, die die Taschen ins Flugzeug bugsieren müssen.
Sollte euer Gepäck das zugelassene Gesamtgewicht überschreiten, ist das an sich auch nicht schlimm, allerdings hat sich das Geschäft mit dem Übergepäck besonders bei Langstreckenflügen als ziemlich lukrativ erwiesen. Ich konnte bei verschiedenen Airlines Angaben von 30 €/ kg für Strecken nach Asien finden.
An dieser Stelle findet ihr übrigens eine sehr aufschlussreiche Übersicht, was für Gegenstände in welchem Teil eures Gepäcks generell erlaubt sind, und welche ihr lieber gar nicht erst einpacken solltet.
Erkundigt euch in jedem Fall am Besten nochmal genau bei eurer zuständigen Fluggesellschaft, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen. Denn wer will schon am Flughafen nochmal alles umpacken müssen?
Impfungen und Krankheiten
Februar 24, 2008
Heute also das unerfreuliche Thema, in dem es um die Nadeln geht. Wer Angst vor Spritzen hat, sollte nur mit Vorsicht weiterlesen. ^.~
Grundsätzlich gibt es im internationalen Reiseverkehr nach Japan keine Impfvorschriften. Das bedeutet allerdings nicht, dass man sich nicht impfen muss. Erwachsenen wird empfohlen, zumindest gegen Tetanus, Diphterie und Polio geimpft zu sein. Sollte euch davon noch etwas fehlen, geht am Besten mindestens 6 Wochen vor der Abreise zum Arzt um einen persönlichen Impfplan zu besprechen.
Ohne euch jetzt Angst machen zu wollen: es können auch Krankheiten wie Hepatitis A oder Japan-Enzephalitis auftreten. Letztere ist zwar eher eine Krankheit, die zur Monsunzeit im südostasiatischen Raum auftritt, aber damit ist nicht zu spaßen. Der Impfstoff ist allerdings in Europa nicht freigegeben und müsste über eine internationale Apotheke bezogen werden. Außerdem handelt es sich um eine Dreifachimpfung, die im Regelfall an den Tagen 0, 7 und 30 verabreicht wird, also gibt es sogar drei Spritzen, und die letzte Impfung sollte spätestens 10 Tage vor der Abreise verabreicht werden.
Zu allem Überfluss scheint es für diese Japan-Enzephalitis noch kein Heilmittel zu geben, also beschränkt man sich darauf, die Symptome und Folgen zu bekämpfen. Wenn das nicht ein Grund für die Impfung ist.
Aber bevor jetzt alle in Panik ausbrechen: normalerweise tritt die Krankheit hauptsächlich in Tropengebieten zur Monsunzeit auf. Die Hauptverbreitungsgebiete der Enzephalitis befinden sich in China, Indien, Sri Lanka, Nepal, Vietnam, den Philippinen und dem nördlichen Thailand. Außerdem wäre ja eine Impfung für Touristen Pflicht, wenn die Krankheit in Japan eine so große Bedrohung darstellen würde.
Also: einmal aufatmen, bitte.
Den Impfausweis solltet jedenfalls unter keinen Umständen vergessen, wenn ihr nach Japan geht. Außerdem empfiehlt sich eine Reiseapotheke, denn ob man im Ernstfall das richtige Wort für Kopfschmerztabletten in der Apotheke noch weiß, ist fraglich.
Und denkt vor allen Dingen an die Police der Reisekrankenversicherung. Ärztliche Behandlungen können mitunter sehr teuer sein und müssen in den meisten Fällen sofort bei Ankunft bezahlt werden. Krankenhäuser gibt es in allen größeren Städten, und wenn ihr einen englischsprachigen Arzt braucht, kann euch da das Rote Kreuz oder die International Association for Medical Assistance to Travellers weiterhelfen.
Wie das genau funktioniert, und was so ein Arztbesuch tatsächlich kostet, dazu kann ich euch dann mehr sagen, wenn ich das erste Mal beim Arzt war. Wünscht mir aber bitte trotzdem, dass das nicht nötig wird.
Noch ein kleiner Hinweis am Rande: ich schaffe es wahrscheinlich nicht vor Mittwoch, einen neuen Beitrag zu schreiben. Ihr müsst euch also mit was Anderem ablenken. Geht raus zum Spielen, das ist gut für’s Immunsystem ^.~
Zollbestimmungen
Februar 23, 2008
Wenn man nicht nur Urlaub in Japan machen möchte, ist es notwendig, sich im Klaren zu sein, was man alles einpacken muss. Und schon beim Koffer packen sollte man sich über die Zollbestimmungen in Japan informiert haben. Die findet man natürlich wieder auf der Seite der Japanischen Botschaft, aber die wichtigsten habe ich hier nochmal zusammengetragen.
Grundsätzlich ist Gepäck (Kleidung, Toilettenartikel u.A.), das für den Eigenbedarf bestimmt ist, zollfrei. Dabei gibt es allerdings ein paar Höchstgrenzen, nämlich:
- alkoholhaltige Getränke: 3 Flaschen (pro Flasche etwa 760ml)
-Tabak: 500g (entspricht 100 Zigarren oder 400 Zigarretten)
-Parfum: 2 Unzen (zwischen 57 und 59 ml, da hab’ ich verschiedene Umrechnungen gefunden)
- Geschenke: im Wert von höchstens 200 000 ¥ (~1200 €). Dabei sind Produkte, die weniger als 10 000 ¥ (~62 €) kosten, grundsätzlich zollfrei und werden gar nicht zu den 200 000 gerechnet
Außerdem gibt es noch Waren, bei denen das Mitführen beschränkt ist. Das sind
-Pflanzen und Tiere müssen vor der Zollerklärung einer Quarantäneprüfung unterzogen werden.
-Arzneimittel je nach Anwendung (innerlich: zur Verwendung innerhalb 2 Monaten; äußerlich: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück)
-Jagdflinten, Luftgewehre oder Schwerter dürfen nicht ohne Genehmigung nach Japan gebracht werden
Jetzt noch eine Übersicht über verbotene Waren, die also auf keinen Fall im Koffer sein sollten
-Rauschgifte und stimulierende Mittel, insbesondere Opium, und Geräte für Opiumrauchen (dazu zählen auch Vicks Inhalationsapparate und Sudahed), Psychopharmakon (außer sie sind durch das Ministerium für Gesundheit und Arbeit freigegeben)
-Feuerwaffen (also Gewehre, Pistolen, Maschinengewehre etc.), Munition und Pistolenteile
-unzüchtiges oder unmoralisches Material, d.h. Pornographie, in Form von Büchern, Gemälden, Schnitzereien o.Ä. – also Vorsicht mit Hentai-DVDs ^.~
-Waren, die gegen Patentrecht, Muster und Warenzeichen, Urheberrecht o.Ä. oder gegen Layouts von Integralschaltungen (integrated circuits) verstoßen (wer mit sowas zu tun hat, wird schon wissen, was damit gemeint ist)
-Falschgeld, Falschwertpapiere und imitierte Münzen, Banknoten und Wertpapiere
-Zum Thema Geld sollte ich noch sagen, dass es laut der Botschaftsseite zwar keine Obergrenze gibt, aber dass man Beträge oberhalb von 1 000 000 ¥ (~ 6300 €) oder Edelmetall mit mehr als 1 kg Gesamtgewicht beim Zollamt angeben muss.
Ja, das war jetzt zwar alles sehr nützlich, aber ein paar Fragen bleiben wahrscheinlich doch noch offen. Seid vorsichtig, wenn ihr Parfum verschenken möchtet. Dann ist es vielleicht möglich, dass ihr mehr als die zwei Unzen mitführen dürft, aber vielleicht auch nicht. Fragt in diesem Fall besser direkt bei den netten Leuten von der Botschaft oder eurer zuständigen Konsularvertretung nach.
Und lasst euch nicht irritieren von der Beschränkung auf Kosmetikartikel (siehe Arzneimittel). Insofern es sich um vertretbare Mengen an Makeup o.Ä. handelt, fällt das unter die Kategorie Toilettenartikel und braucht nicht verzollt werden.
Ich hoffe, damit konnte ich einige Fragen klären. Wenn nicht, könnt ihr mir gern eine Mail schreiben. Zum Thema Flug- und Handgepäck wird es später noch einen Beitrag geben. Bis dahin, habt Geduld mit mir.
Vorbereitungen
Februar 22, 2008
Heute möchte ich, anlässlich der erfolgreichen Abmeldung meines Nebenwohnsitzes, ein paar recht nützliche Hinweise geben, was so alles nötig ist, bevor man nach Japan gehen kann. Wenn ihr nur Urlaub machen möchtet, braucht ihr das natürlich nicht, aber sobald dieser Urlaub länger wird als 30 Tage, lassen sich gewisse Vorkehrungen nicht vermeiden.
In jedem Fall braucht ihr
-einen Reisepass
-ein Visum
-eine Auslandskrankenversicherung
Den neuen Reisepass könnt ihr beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro eures Hauptwohnsitzes beantragen. Er kostet 59 Euro und ist normalerweise zehn Jahre gültig, es sei denn man ist noch unter 24. Dazu müsst ihr euren Personalausweis und mindestens ein biometrisches Foto mitbringen. Diese Fotos macht jeder Fotograf, allerdings solltet ihr vorher Bescheid sagen, dass die Bilder für den Reisepass sind. Dann muss auf bestimmte Dinge besonders geachtet werden. Insbesondere dürfen keine Haare im Gesicht hängen. Außerdem wichtig: auf keinen Fall lächeln!
Das Visum wird beim für euch zuständigen Generalkonsulat Japans oder direkt bei der Japanischen Botschaft beantragt. Informationen zu den Voraussetzungen und Einreisebestimmungen findet ihr auf der Seite der japanischen Botschaft in Berlin.
Informationen für ein normales Visum findet ihr hier:
http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/visum.html
Wenn ihr noch unter 25 Jahren seid, könnt ihr auch ein Working Holiday Visum für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr bekommen. Dazu muss man allerdings nachweisen, dass man in etwa 3100 Euro auf dem Konto hat. Mehr dazu gibt es ebenfalls auf der Seite der japanischen Botschaft. http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/ferienarbeit.html
Als Tourist könnt ihr euch aber den ganzen Aufwand sparen. Da reicht der Reisepass.
Auslandskrankenversicherungen gibt es wie Sand am Meer. Für Urlaubsaufenthalte von bis zu 30 Tagen könnt ihr euch an die führenden Versicherer wenden, meistens gibt es für Beträge von höchstens 20 Euro im Jahr ein Grundversicherungspaket für Auslandsreisen. Was darüber hinaus geht, wird teurer. Ich habe eine Versicherung gefunden, bei der Reisen bis zu 90 Tagen 40 Cent am Tag kosten und Reisen bis zu 365 Tagen 80 Cent pro Tag. Effektiv kostet also ein Jahr Japan 292 Euro. Da ich aber keine Werbung mache, fragt mich am Besten per Mail nach dem Namen der Versicherung.
Und hier noch eine Checkliste von Sachen, an die ihr denken solltet, wenn ihr wirklich für längere Zeit nach Japan wollt:
-Wohnung kündigen oder zwischenvermieten
-Gegebenenfalls Nebenwohnsitz abmelden, spart Nebenwohnsitzsteuern
-Postumleitung einrichten, am Besten zu jemandem aus eurem engeren Familienkreis
-Handy- und Telefon-/Internetvertrag kündigen
-Zeitschriftenabos kündigen
-gegebenenfalls Urlaubssemester beantragen, wenn ihr studiert
-Flug buchen, am Besten gleich mit Rückflug
-Ein Konto oder Sparbuch eröffnen, auf das man im Ausland zugreifen kann, ohne riesige Kosten zu haben. (Mehr Informationen gibt es gegebenenfalls auch per Email von mir)
-Um Unterkunft in Japan kümmern, z.B. mit einer Seite wie http://www.accommodationinjapan.com/
Falls euch noch etwas wirklich Dringendes einfällt, meldet euch bitte bei mir, damit ich es in dieser Auflistung nachtragen kann.
Hallo, Welt!
Februar 21, 2008
Was für eine Begrüßung. Aber die stand hier, als ich mich angemeldet habe, also lasse ich sie einfach erstmal stehen. Ist ja auch sehr nett, nicht wahr?
Tja, dies ist also mein erstes und einziges Blog. Alle, die es lesen, sollten vielleicht den Hinweis bekommen, dass ich mitunter recht unzuverlässig (=anderweitig beschäftigt) sein kann und wahrscheinlich auch mal über einen längeren Zeitraum gar nichts schreiben werde, aber ihr werdet mir hoffentlich verzeihen.
Hier wird es in Zukunft alle möglichen wichtigen und unwichtigen Ereignisse oder Begebenheiten geben, zu denen mir im Zusammenhang mit meinem immer näher rückenden Japanaufenthalt etwas einfällt.
Ich erhebe dabei keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, insbesondere mit Hinblick auf Rechtschreibung und Grammatik, aber ich gebe mir zumindest Mühe, dass sich das, was ich schreibe auch mit meinem Gewissen vereinbaren lässt. Wer also hier ist, weil er hofft, dass ich irgendwelche anderen Leute beleidige oder Gerüchte verbreite, sollte besser gleich wieder gehen.
Wer aber Interesse an Japan hat, oder einfach mit verfolgen möchte, wie sich das Schicksal in diesem fremden Land mit mir entwickelt, ist herzlich willkommen zu bleiben und daran Anteil zu nehmen.
Oh, und falls jemand wirklich viel Freude an diesem Blog haben sollte, würde es mich freuen, wenn man mir das auch sagt. Spenden sind natürlich auch jederzeit willkommen ^_______^
Kleiner Ausblick:
In den nächsten Tagen werde ich an dieser Stelle schreiben, was so alles an Vorbereitungen nötig ist, wenn man für längere Zeit nach Japan will, und was für Problemen man sich möglicherweise stellen muss. It’s not as easy as it might seem…